Frauenrechte sind Menschenrechte
Das Recht auf Bildung, auf Arbeit und auf Existenzsicherung, auf soziale Sicherheit, auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, auf politische Mitbestimmung und auf Gleichstellung ist ein Frauenrecht und ein Menschenrecht.
Gerade beim Thema Arbeit und am Arbeitsmarkt zeigt sich die strukturelle Benachteiligung von Frauen sehr deutlich. Im Lauf eines Frauenlebens gibt es unzählige Klüfte, die sich auftun: Der Gender Pay Gap, der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, betrug gemessen an Bruttostundenlöhnen in Österreich zuletzt knapp 20 Prozent. Der Gender Pension Gap, also der durchschnittliche Unterschied in den Bezügen von Alterspensionen, macht mehr als 50% aus. Der Gender Time Gap zeigt, dass Frauen etwa 22% weniger bezahlte Wochenarbeitsstunden leisten als Männer – denn sie übernehmen nach wie vor einen Großteil der unbezahlten und unsichtbaren Sorgearbeit.
Politisch brauchen wir ein Sichtbarmachen und Schliessen dieser Klüfte durch:
* Gehaltstransparenz in Unternehmen, Schliessen des Gender Pay Gaps
* Umfassende Definition von Arbeit (als Sorge-Arbeit, Freiwilligenarbeit und Erwerbsarbeit), Anerkennung von Arbeit und Verteilung von allen Dimensionen von Arbeit
* Bekämpfung von Altersarmut von Frauen und neue Modelle staatlicher Absicherung
* Umverteilung von Arbeit durch innovative Lebensarbeitszeitmodelle
* Beauftragung einer neuen Zeitverwendungsstudie (wer verbringt wieviel Zeit mit bezahlter und unbezahlter Arbeit?)
Im neuen Themenpapier von arbeit plus werden auf knapp 40 Seiten zahlreiche Impulse für eine gendergerechte Arbeitsmarktpolitik vorgestellt: Themenpapier “Frauen am Erwerbsarbeitsmarkt” herunterladen (.pdf)
Einen kämpferischen und solidarischen #Weltfrauentag euch allen!
8.3.2020